Gleich vorneweg: Zur Kommunion geht man - man
wird nicht "zugelassen". Und die hl. Kommunion empfängt man, den
sie muss von der Kirche gespendet werden!
NIEMALS war die hl. Kommunion für diesen
Personenkreis verboten, folglich kann man auch nicht über eine
"erneute Zulassung" weder reden noch nachdenken!
***
Man gewinnt langsam den Eindruck, dass die Medien
immer Dasselbe kopflos und sinnlos dahertrommeln.
Es geht schlicht und ergreifend NICHT um eine
Verweigerung der hl. Kommunion seitens der Kirche, ja, es geht ÜBERHAUPT
NICHT UM DIE KOMMUNION bei diesem Thema, vielmehr müsste es heissen: Es
muss zur Kenntnis genommen werden, dass geschiedene Wiederverheiratete NICHT
ZUR HL. BEICHTE (!!!) aus Gründen des Dauerzustands der schweren Sünde gehen
können (Ehebruch). Dass man ohne Beichte NICHT ZUR KOMMUNION gehen kann,
sollte für einen Katholiken mehr als bekannt sein!
Damit ist auch ausgesagt, dass jeder, der nicht zur
hl. Beichte gehen kann, sich selbst vom Kommunionempfang ausschliesst. Wie
kommen dann einige drauf, diese Menschen quasi gegen ihren Willen
zur Kommunion "zuzulassen"?
Natürlich kann man einwenden, sie selbst würden es ja fordern, denn eine Nichtzulassung
wäre eine Ausgrenzung. An diesem Punkt
angekommen hat die Kirche die Pflicht, klare Begriffe zu benützen!
Die Kirche hat weder zu dieser oder jener Ehe
verpflichtet und Lösen ("Scheiden") kann die gültige Ehe nur der Tod.
Wer also zur Kommunion gehen will, muss die
entsprechende Disposition mitbringen - das bezieht sich eindeutig nicht
nur auf diesen Personenkreis (also eben
KEINE AUSGRENZUNG!), sondern auf alle jene, welche die hl. Kommunion empfangen
wollen. Beim Jugendtag in Köln hat der Papst vor der hl. Kommunion darauf
hingewiesen, dass nur jene zur hl. Kommunion gehen sollen, welche die
richtige Disposition dazu haben.. Warum sollte dies für die Jugendlichen,
nicht aber für die geschiedenen
Wiederverheirateten gelten?
Es geht eben nicht um eine "Zulassung zu
irgendeinem protestantischen Abendmahl", wo es vorher keine Beichte
braucht. Es geht hier um den Empfang des Leibes und Blutes Jesu Christi.
Und da gilt noch immer was Paulus ganz klar sagt:
"Ist der Kelch des Segens, über den wir den Segen sprechen, nicht
Teilhabe am Blut Christi? Ist das Brot, das wir brechen, nicht Teilhabe am Leib
Christi? (1 Kor, §10,16)
Denn ich
habe vom Herrn empfangen, was ich euch dann überliefert habe: Jesus, der Herr,
nahm in der Nacht, in der er ausgeliefert wurde, Brot, sprach das Dankgebet,
brach das Brot und sagte: Das ist mein Leib für euch. Tut dies zu meinem
Gedächtnis! Ebenso nahm er nach dem Mahl den Kelch und sprach: Dieser Kelch ist
der Neue Bund in meinem Blut. Tut dies, sooft ihr daraus trinkt, zu meinem
Gedächtnis! Denn sooft ihr von diesem Brot esst und aus dem Kelch trinkt,
verkündet ihr den Tod des Herrn, bis er kommt. Wer also unwürdig von dem Brot isst und aus
dem Kelch des Herrn trinkt, macht sich schuldig am Leib und am Blut des Herrn. Jeder soll sich selbst
prüfen; erst dann soll er von dem Brot essen und aus dem Kelch trinken. Denn wer davon isst und
trinkt, ohne zu bedenken, dass es der Leib des Herrn ist, der zieht sich das
Gericht zu, indem er isst und trinkt. (1 Kor 11,23-29)."
So gesehen ist das Geplänkel um die
"Zulassung" oder "Verweigerung" bzw. „Ausgrenzung durch die Kirche“ hochgradig
unkatholisch, katholischerseits unehrlich, ignorant, pauschal und populistisch.
Klare Begriffe werden niemad verwirren. Solange wir
aber betonen, dass "man darüber nachdenken kann", führen
wir in die Irre, als wäre es irgendwann dann anhand eines
"Erlasses" möglich. (af)
"Ich war schon jahrelang nicht mehr beichten!" sagt die Kommunionhelferin ...
AntwortenLöschenInzwischen sind es schon wieder drei Jahre mehr, dass sie nicht beichten war ...