Zitate aus unseren Büchern...

"Wenn wir die Neuevangelisierung ernst nehmen, müssen wir den Sakramenten der Beichte und der Eucharistie wieder ihren gottgewollten Platz im christlichen Leben zurückgeben"
(Hw. Dr. Adolf Fugel, in: Glaubenskurs Beichte und Eucharistie, BENEDETTO VERLAG)

Samstag, 7. Juli 2012

Kommunionempfang für geschiedene Wiederverheiratete? Eine Begriffsklärung


Gleich vorneweg: Zur Kommunion geht man - man wird nicht "zugelassen". Und die hl. Kommunion empfängt man, den sie  muss von der Kirche gespendet werden!
NIEMALS war die hl. Kommunion  für diesen Personenkreis  verboten, folglich kann man auch nicht über eine "erneute Zulassung" weder reden noch nachdenken!
***
Man gewinnt langsam den Eindruck, dass die Medien immer Dasselbe kopflos und sinnlos dahertrommeln.
Es geht schlicht und ergreifend NICHT um eine Verweigerung der hl. Kommunion seitens der Kirche, ja, es geht ÜBERHAUPT NICHT UM DIE KOMMUNION bei diesem Thema, vielmehr müsste es heissen: Es muss zur Kenntnis genommen werden, dass geschiedene Wiederverheiratete NICHT ZUR HL. BEICHTE (!!!) aus Gründen des Dauerzustands der schweren Sünde gehen können (Ehebruch). Dass man ohne Beichte NICHT ZUR KOMMUNION gehen kann, sollte für einen Katholiken mehr als bekannt sein!
Damit ist auch ausgesagt, dass jeder, der nicht zur hl. Beichte gehen kann, sich selbst vom Kommunionempfang ausschliesst. Wie kommen dann  einige drauf, diese Menschen quasi gegen ihren Willen zur Kommunion  "zuzulassen"? Natürlich kann man einwenden, sie selbst würden es ja fordern, denn eine Nichtzulassung wäre eine Ausgrenzung.  An diesem Punkt angekommen hat die Kirche die Pflicht, klare Begriffe zu benützen!
Die Kirche hat weder zu dieser oder jener Ehe verpflichtet und Lösen ("Scheiden") kann die gültige Ehe nur der Tod.
Wer also zur Kommunion gehen will,  muss die entsprechende Disposition mitbringen -  das bezieht sich eindeutig nicht nur auf diesen Personenkreis (also  eben KEINE AUSGRENZUNG!), sondern auf alle jene, welche die hl. Kommunion empfangen wollen. Beim  Jugendtag in Köln hat der Papst vor der hl. Kommunion darauf hingewiesen, dass nur jene zur hl. Kommunion gehen sollen,  welche die richtige Disposition  dazu haben.. Warum sollte dies für die Jugendlichen, nicht aber für die  geschiedenen Wiederverheirateten gelten?
Es geht eben nicht  um eine "Zulassung zu irgendeinem  protestantischen Abendmahl", wo es vorher keine Beichte braucht. Es geht hier um den Empfang des Leibes und Blutes Jesu Christi.  Und da gilt noch immer was Paulus ganz klar sagt:

 "Ist der Kelch des Segens, über den wir den Segen sprechen, nicht Teilhabe am Blut Christi? Ist das Brot, das wir brechen, nicht Teilhabe am Leib Christi? (1 Kor, §10,16)
Denn ich habe vom Herrn empfangen, was ich euch dann überliefert habe: Jesus, der Herr, nahm in der Nacht, in der er ausgeliefert wurde, Brot, sprach das Dankgebet, brach das Brot und sagte: Das ist mein Leib für euch. Tut dies zu meinem Gedächtnis! Ebenso nahm er nach dem Mahl den Kelch und sprach: Dieser Kelch ist der Neue Bund in meinem Blut. Tut dies, sooft ihr daraus trinkt, zu meinem Gedächtnis! Denn sooft ihr von diesem Brot esst und aus dem Kelch trinkt, verkündet ihr den Tod des Herrn, bis er kommt.  Wer also unwürdig von dem Brot isst und aus dem Kelch des Herrn trinkt, macht sich schuldig am Leib und am Blut des Herrn.  Jeder soll sich selbst prüfen; erst dann soll er von dem Brot essen und aus dem Kelch trinken.  Denn wer davon isst und trinkt, ohne zu bedenken, dass es der Leib des Herrn ist, der zieht sich das Gericht zu, indem er isst und trinkt. (1 Kor 11,23-29)."
So gesehen ist das Geplänkel um die "Zulassung" oder "Verweigerung"  bzw. „Ausgrenzung durch die Kirche“ hochgradig unkatholisch, katholischerseits unehrlich, ignorant, pauschal und populistisch.
Klare Begriffe werden niemad verwirren. Solange wir aber betonen, dass "man darüber nachdenken kann", führen  wir in  die Irre, als wäre  es irgendwann dann anhand eines  "Erlasses" möglich. (af)

Donnerstag, 5. Juli 2012

Eine "Warnung" geistert umher!



Angesichts der Tatsache, dass  mehrere Lesermeinungen und auch verschiedene Foren anscheinend die „Warnungen“ verteidigen, erlaube ich mir an dieser Stelle – ohne eine  bisher geäusserte Meinung zu zitieren -  eine andere Seite dieser „Botschaften“  zu beleuchten und aufzuzeigen, WARUM es darin  den Hinweis auf Gebete, Fasten usw. gibt bzw. sogar geben muss!

Es gibt heutzutage „jede Menge“ von „unten“ stammende sogenannte „Botschaften“, von denen die Seherin Conchita von Garabandal (ich komme öfter auf Garabandal zu sprechen, da sich diese „Warnungen“ sehr stark an Garabandal anlehnen, ja am Anfang sogar als deren „Fortsetzung“ sich ausgaben!!!) sagt, sie seien in erster Linie von Satan für gute Gläubige „fabriziert“ worden, um diese in die Irre zu führen, indem sie allerlei Gebete, Andachten ja sogar das Beichten und Fasten anempfehlen, um unbemerkt „seine Angst“ zu schüren und die Menschen im Dauerzustand der Erwartung von immer mehr  neuen „Sensationen“ – die dann „Botschaften“ genannt werden - zu gefangen zu halten.
Und das ist die schlaue Masche Satans: Diese „Andachtsübungen“ MÜSSEN ja drinnen sein, denn es geht ja um die Verwirrung von noch immer guten Gläubigen! (Die schon „Verwirrten“ müssen nicht mehr mit Gebet, Fasten etc. gefüttert werden, ihnen flößt Satan die Demontage der Eucharistie, Anbetung etc. ein…).  
Und die Katastrohen, die darin angesprochen werden?
Gute Frage. Denn Satan weiß gut genug, dass er 1) mit Katastrophenmeldungen  die Menschen  einschüchtern kann und 2) dass diese Katastrophen ja er selbst verursacht und daher  gut genug weiss, dass sie kommen werden.
Merken wir uns; Katastrophen sind die Antwort der Natur auf die Sünden der Menschen. Und davon wird das Kreuz Christi heute mehr denn je täglich belastet. Stellen Sie sich vor, wenn jeder Mensch auf Erden täglich nur eine einzige Sünde begeht, dann sind das  täglich sieben Milliarden Sünden!!! Und dennoch gibt es heute ebenfalls mehr denn je Menschen (nicht nur außerhalb  der katholischen Kirche!!!), welche die  Tatsache der Sünde leugnen, beichten für überflüssig halten, wenn es doch eh keine Sünden  gibt (obschon Beichthören eine der wichtigsten Aufgaben des Priesters ist) und jeden, der es wünscht, ob würdig oder nicht, zur hl. Kommunion einlädt. Man muss sich mal diese Dimensionen  vor Augen halten um zu wissen, warum Satan noch die verbliebenen „guten Gläubigen“ einerseits durch Einschüchterung und  andererseits durch (Gebets-)Täuschungen in die Irre führen will!
Dahinter steht folgende Logik:
Der Mensch, der sich von Gott abgewendet und „Fabeleien zugewendet“ hat, sollte eigentlich der „Repräsentant Gottes in und vor der Natur“ sein. Das ist er aber nicht mehr. DIER NATUR jedoch befolgt das von ihrem Schöpfer in sie gelegte Gesetz. So treffen zwei mächtige Kräfte aufeinander: Der Mensch, der nicht mehr Gott vor der Natur  repräsentiert und die Natur, die nicht anders kann, als Gottes Gesetz einzuhalten. Nicht umsonst wird zur Zeit so sehr gegen die „Schöpfungslehre“ gekämpft („Gott hat alles erschaffen“) und dafür die „Entwicklungslehre“ betont („Alles ist durch verschiedene Entwicklungsstufen  geworden“). Dadurch wird in eminenter Weise der Mensch von seinem Schöpfergott entfernt und der Natur entgegengestellt. Satan aber weiss, dass er die Natur nur dann gänzlich zerstören kann (denn  das ist sein Ziel), wenn  er den Menschen zuerst von Gott völlig wegführt! Wer aber Katastrophen als „Vorläufer der Warnung“,  so wie sie in Garabandal vorausgesagt wurde, predigt, der hat  Garabandal nicht verstanden und glaubt an die „von unter“ suggerierte Weiterführung der Garabandal-Botschaft. Dies aber KANN ES N ICHT GEBEN, ganz gleich, was in diesen „Warnungen“ mitgeteilt wird. Von der Warnung, wie sie „im Original“ (Garabandal) vorausgesagt wurde, muss kein Mensch sich fürchten, wenn  er ehrlichen Herzens an Gott glaubt.
(Wer mehr und absolut korrekt über Garabandal und die Warnung wissen will, dem empfehle ich – anstatt irgendwelche Botschaften -  das Buch: Der Zeigefinger Gottes von Abrecht Weber, sicher einer der besten Garabandalkenner, zu lesen. Ich besorge es Ihnen gern!)
Menschen, wacht auf! Weiht euch Maria, haltet die Herz-Mariä Sühnesamstage – und all diese Katastrophenmeldungen werden Ihnen in ihrem wahren Licht vor Augen stehen. Katastrophen werden kommen, das kennen wir aus der hl. Schrift (Vgl. Matthäus Kapitel 24!). Aber die Verbindung zwischen den angedeuteten Katastrophen der Bibel  und der „Warnung“ ist unzulässig. Die ersten stammen vom Sohne Gottes, die Letzten dienen der Verführung seitens dessen, der diese Katastrophen will und durch die Sünde auch provoziert und darum über diese  auch Bescheid weiss!  
Lasst euch bitte nicht in die Irre führen!

Bekanntlich  reden die „Warnungen“ über Katastrophen, die schon im letzten Jahr hätten eintreten müssen. (Die Befürworter sollten doch mal auch diese Zeilen zitieren!). Lächerlich. Denn wo eine Zeit angegeben wird, KANN  das Wort nicht von Gott stammen, der in der Ewigkeit und nicht in der Zeit lebt, auch wenn  sein Wort an die in der Zeit lebenden Menschen gerichtet ist, denn dadurch würde uns Gott ja die Chance nehmen, uns im Glauben und im Vertrauen Seiner Barmherzigkeit  anzuvertrauen.
Und wenn  die Zeit stillschweigend vorbei ist und nichts geschieht, wird eine weitere „Botschaft“ sehr bald klar machen: Bravo, ihr habt gut gebetet,  Gott hat seinen Arm nicht fallen lassen (wer immer schon versteht, was das das zu bedeuten hat – ich nicht!). Und schon fliessen die Hijobsbotschaften weiter und werden unerschüttertliche neue Leser finden!

Heiliger Geist, Geist der Wahrheit, lehre uns Erkenntis in den weltlichen Dingen und völlige Hingabe an das Jenseits schon hiuer auf Erden! Gib uns den Durchblick gegen die Maschen Satans und  die Ziele der "Sendlinge der Hölle unter den Menschen" (Papst Leo XIII.), damit unser Ohr  sich an Deinem Wort der Wahrheit, unser Auge sich an deiner eucharistischen Schönheit und unser Herz sich an Deiner Erleuchtung erfreue!

(Pfr. Dr. Adolf Fugel)

Dieser Text kann  frei kopiert und übernommen werden, insofern keine Änderungen an ihm vorgenommen werden.

Sonntag, 22. April 2012

Übersetzungen im "Deutschen Messbuch" (2) Wandlungsworte im Wandel


Wandlungsworte im Wandel

2. Teil: Rund um die Wandlungsworte


Am 30. September 2000 erschienen die von Papst Johannes Paul II. approbierten Rubriken des Missale 2000. Wo liegen die Unterschiede zu den bisherigen Normen?

1) Rubriken im Umfeld der Wandlungsworte

Was die Rubriken vor und nach den Konsekrationsworten anbelangt, ist kein Unterschied zwischen dem Missale 2000 und dem Novus Ordo Missae, der im Jahr 1968 von Papst Paul VI. promulgiert wurde, erkennbar.

Als Rubriken bezeichnet man die kirchlichen Handlungsanweisungen, die den Ablauf der heiligen Messe regeln.

Unterschiede werden aber deutlicher, wenn wir einen Blick auf das Missale von 1962 werfen, das von Papst Johannes XXIII. herausgegeben wurde. Dieses Missale zeigt, wie weit das Zweite Vatikanum und der das Konzil einberufende Papst in der Reform des heiligen Messopfers gehen wollten.
In Punkt VIII.5 des „Ritus servandus in celebratione Missae“ – Reihenfolge der Meßzelebration – schreibt das 1962-Meßbuch zur Wandlung des Brotes vor: „distincte, reverenter et secreto – deutlich, ehrfurchtsvoll und still spricht der Priester die Konsekrationsworte über der Hostie“.
Bei der Wandlung des Weines: „attente, continuate et secreto – aufmerksam, ohne Unterbrechung und still – verba consecrationis Sanguinis“.
Beide Male wird deutlich von „Konsekration“ gesprochen.
Das Letzte Abendmahl Jesu wird nicht erwähnt. Durch das Wort des Priesters werden die Gaben in Leib und Blut Jesu Christi verwandelt.
Christus selber vollzieht Sein Opfer unter den Gestalten. Dieses Geheimnis kleidet sich in die Form des Einsetzungsberichtes. Der Priester schildert, was der Herr beim Letzten Abendmahl tat, indem er es gleichzeitig selber tut.
Dieser Bericht ist keine Erzählung vor Zuhörern, wie das Evangelium, sondern ein Wieder-Darstellen vor dem göttlichen Vater. Der Vater wird dabei angeredet.
Auch benutzt der Priester nicht die Worte der Evangelisten, sondern einen eigenen liturgischen Text.
Der Einsetzungsbericht schließt mit dem Auftrag des Herrn an seine Apostel, daß sie Seiner gedächten, wann immer sie tun, was Er getan hat.
Sowohl vor als auch nach der Erhebung der heiligen Hostie und des Kelches verehrt der Priester die heiligen Gestalten durch eine Kniebeuge.

Im Meßordo des seligen Papstes Johannes XXIII. lauten die Konsekrationsworte beim Brot: „Hoc est enim Corpus meum“ – Das ist mein Leib.
Beim Kelch: „Hic est enim Calix Sanguinis mei, novi et aeterni testamenti: mysterium fidei: qui pro vobis et pro multis effundetur in remissionem peccatorum“ – Das ist der Kelch meines Blutes, des Neuen und ewigen Bundes, Geheimnis des Glaubens, das für euch und für viele vergossen wird zur Vergebung der Sünden.
Nachdem der Priester den Kelch auf den Altar gestellt hat spricht er in lateinischer Sprache: „Haec quotiescumque feceritis, in mei memoriam facietis“ – Tut dies, sooft ihr es tut, zu Meinem Gedächtnis“.

Blicken wir jetzt in das Meßbuch für die Bistümer des deutschen Sprachgebietes. Es ist die authentische Ausgabe für den deutschen liturgischen Gebrauch.
Das Meßbuch wurde von der deutschen Bischofskonferenzen genehmigt und vom damaligen Präfekten der Gottesdienstkongregation, James Kardinal Knox, und seinem Sekretär, Erzbischof Annibale Bugnini, bestätigt.
Es widerspiegelt die unter Papst Paul VI. eingeführten Neuerungen im heiligen Messopfer und wurde 1974 für den deutschen Sprachraum approbiert.

Dort heißt es bei den ‘Allgemeinen Einführungen’ unter Nr. 55d über den Einsetzungsbericht:
„Durch Christi Wort und Tun wird das Opfer vollzogen, das der Herr beim Letzten Abendmahl eingesetzt hat, da er seinen Leib und sein Blut unter den Gestalten von Brot und Wein darbrachte, sie den Aposteln zum Essen und Trinken reichte und zugleich den Auftrag gab, dieses Mysterium weiterhin zu begehen.“
Wir berücksichtigen hier nur das Erste Hochgebet des Novus Ordo Missae. Er ist stark an den Meßkanon des tridentinischen Ritus angelehnt.
Dort wird die Konsekration mit dem folgenden Hinweis eingeleitet:
„In den folgenden Texten werden die Herrenworte klar und deutlich vorgetragen, wie es ihr Charakter verlangt… Er [der Priester] verneigt sich ein wenig (außer wenn er dem Volk zugewandt steht): „Nehmet und esset alle davon: Das ist mein Leib, der für euch hingegeben wird.“
Und zum Kelch: „Er verneigt sich ein wenig (außer wenn er dem Volk zugewandt steht): „Nehmet und trinket alle daraus: Das ist der Kelch des neuen und ewigen Bundes, mein Blut, das für euch und für viele vergossen wird zur Vergebung der Sünden. Tut dies zu meinem Gedächtnis.“

 Folgende Unterschiede fallen besonders auf.

  • Die Wandlungsworte
Sie beginnen nicht mit der Aussage „Das ist“, sondern mit der in der geschichtlichen Perspektive verharrenden Einleitung: „Nehmet und…“.
Ebenso enden die Wandlungsworte nicht mit den Konsekrationsworten, sondern mit einem Zusatz, der dem Römischen Meßkanon von Papst Johannes XXIII. nicht entspricht.
Dies muß gesagt sein, weil im Meßbuch Papst Pauls VI. dieses Hochgebet – ohne auf die Unterschiede hinzuweisen – als „Römischer Meßkanon“ bezeichnet wird.
Im deutschsprachigen Meßbuch ist bei der Konsekration des Weines, abweichend vom lateinischen Original des Novus Ordo Missae, vom Blut, das „für alle“ vergossen wird, die Rede.
Natürlich schließt Gott niemand aus der Teilhabe an der Heilsgnade aus. Jedoch scheint zwischen „alle“ und „viele“ mehr als nur eine stilistische Differenz zu sein.
Es ist interessant, daß gerade der Novus Ordo Missae, der sich an die biblische Form bei den Konsekrationsworten anlehnt, hier ein Wort benützt, das so in der Heiligen Schrift nicht zu finden ist.
Während die Konsekrationsformel im Meßbuch von Papst Johannes XXIII. ein aus der Tradition hervorgegangener liturgischer Text der Kirche ist, lehnt sich die Konsekrationsformel im Meßbuch von Papst Paul VI. eher an biblische Formeln. Bei näherem Hinsehen ergibt sich, dass die „liturgische“ Konsekrationsformel zwar aufgegeben, eine rein biblische aber nicht übernommen wurde.
Die hl. Schrift bietet vier sprachlich verschiedene, inhaltlich jedoch identische Einsetzungsworte an. Mt und Mk überliefern die sogenannte petrinische Form: „Hoc est Corpus meum“ – Das ist mein Leib - beim Brot und beim Wein: „Hic est sanguis meus novi testamenti, qui pro multis effundetur“ – Das ist mein Blut des Neuen bundes, das für viele vergossen wird. Mt fügt dem noch hinzu: „in remissionem peccatorum“ – zur Vergebung der Sünden.
Lk und Paulus überliefern die sogenannte paulinischer Form: „Hoc est Corpus meum neum, quod pro vobis datur“ (Lk)  - Das ist mein Leib, der für euch hingegeben wird beim Brot und beim Kelch: „Hic est calix novum testamentum in sanguine meo, qui pro vobis fundetur“ – Das ist der Kelch des Neuen Bundes in meinem Blute, das für euch vergossen wird.

  • Die Konsekrationsformel
Dass die Konsekrationsformel über den Kelch ins Deutsche mit „für alle“ übersetzt wurde statt wie im lateinischen Original „pro multis – für viele“, entbehrt jeder liturgischen und biblischen Legitimation. Unser Thema beschränkt sich hier nur auf das Aufzeigen der Unterschiede der erwähnten Messbuchausgaben. Über die sakramentale und eschatologische Dimension der deutschen Messbuchausgabe, die sich auch an anderen Stellen gravierende Fehlübersetzungen und Abweichungen von der editio typica in lateinischer Sprache leistet, soll in einem nächsten Entwurf die rede sein.
Bei ihren Abendmahlsfeiern beanspruchten die Reformatoren des 16. Jahrhunderts den Bezug zum biblischen Text, um den Unterschied im neuen Verständnis des Konsekrationsgeschehens hervorzuheben, indem sie ein Bibelzitat an die Stelle der überlieferten liturgischen Konsekrationsformel setzten.

  •  Die Kniebeuge
Im Novus Ordo Missae macht der Priester nur nach der Erhebung der konsekrierten Gestalten ein Kniebeuge.
Während im Missale von Papst Johannes XXIII. die Kniebeugen der Anbetung dienen – „genuflexus adorat“ – niederkniend betet er an –, sagt das Deutsche Meßbuch nur: „und macht eine Kniebeuge“.
Natürlich ist jede Kniebeuge eine Anbetung und muß auch so interpretiert werden.
Der Text des deutschen Meßbuches kommt trotzdem eher einer Verflachung des Inhalts der Kniebeuge gleich.

Um eine bessere Kontinuität zwischen dem Missale von Johannes XXIII. und jenem von Paul VI. zu gewährleisten, könnte man zwei Konsequenzen für die Zelebration des Novus Ordo Missae im Bereich der Wandlungsworte ziehen.
Man setzt eine kleine Pause zwischen den Worten „Nehmet und esset alle davon“ und „Das ist mein Leib, der für euch hingegeben wird“ ein.
Ebenso sollte auch bei der Konsekration des Weines verfahren werden.
Nach den Wandlungsworten über den Kelch sollte durch eine kleine Pause auf den liturgischen Vollzug der heiligen Wandlung durch den Priester „in persona Christi“ hingewiesen werden, indem die Worte „Tut dies zu meinem Gedächtnis“ zwar vor der Kniebeuge, aber getrennt von den Wandlungsworten gesprochen werden.


2) Neuanfang und Konsequenzen

Bei der Gegenüberstellung des durch Papst Johannes XXIII. erneuerten tridentinischen Ritus mit dem Novus Ordo Missae von Papst Paul VI. ist ein völliger Neuanfang gegenüber der jahrhundertealten kirchlichen Tradition unübersehbar.

Während sich Papst Johannes XXIII. noch streng an die Vorgaben des Missale des heiligen Papst Pius V. (+1572) hielt und diese erneuerte, war der Novus Ordo Missae unschwer als ein von der Tradition unabhängiger und eigenständiger Ritus erkennbar.
Auf den ersten Blick scheint im Novus Ordo Missae die Anmerkung „außer wenn er dem Volk zugewandt steht“ von nicht so großer Tragweite zu sein.
Man ging offensichtlich bei der Abfassung der Rubriken für den Novus Ordo Missae davon aus, daß es nicht zwangsläufig einen zum Volk hin gewendeten Altar geben muß.
Es gibt keine Anhaltspunkte anzunehmen, daß diese Rubriken nur für eine Übergangszeit ins Meßbuch geschrieben wurden. Demgegenüber scheint die Zelebration zum Volk hin heute als die Regel.
Die Frage wird immer offen bleiben: War die Einführung des Volksaltars im Novus Ordo Missae gewollt oder wurde sie im Nachhinein von Modernisierern zur Norm erhoben?
Die Tatsache, daß der feststehende Zelebrationsaltar zum mobilen Altar wurde und der Altarstein mit dem Reliquiengrab von Märtyrern nicht mehr verlangt wird, deutet eher darauf hin, daß der Volksaltar zumindest im Ansatz angestrebt wurde.
Heute steht die Römische Kirche somit de facto vor zwei Riten, die sich im Laufe der Jahre immer mehr voneinander unterscheiden.
Es bleibt darum zu hoffen, daß das Meßbuch des seligen Papstes Johannes XXIII. in Zukunft gleichberechtigt neben dem Novus Ordo Missae und ohne jede Einschränkung benützt werden darf.
Es sollte ohne jeden Vorbehalt dem Priester freigestellt sein, welchen Ritus er zelebrieren will. Der Neue Ordo Missae darf eindeutig als ein zweiter, natürlich gültiger, weil vom Papst promulgierter römisch-katholischer Ritus angesehen werden.

Die Behauptung, daß das Volk durch die Zelebration verschiedener Riten gespalten werde, ist ebenso fadenscheinig wie die Behauptung, daß die Kirche nicht das Recht hätte, Riten neu zu gestalten. Jeder Priester der lateinischen Kirche sollte ohne Vorbedingung das Recht haben, das heiligen Messopfer in beiden gültigen Riten der Lateinischen Kirche zu zelebrieren.
Dies umso mehr als der selige Papst Johannes XXIII. die Rubriken des erneuerten tridentinischen Ritus durch ein Motu proprio vom 25. Juli 1960 approbierte.
Damit beendete dieser große Papst eine lange Phase der liturgischen Erneuerungen, die lange unter seinen Vorgängern begonnen hat.
Es sei hier nur an die Erneuerung der Karwoche unter Papst Pius XII. erinnert.
Der erneuerte tridentinische Ritus kann und darf weder als der alleingültige, noch als der alleinverbotene betrachtet werden. Er ist das große Finale der schon unter dem heiligen Papst Pius X. begonnenen Liturgiereform.

Es fällt schwer zu glauben, daß Johannes XXIII. oder die Konzilsväter an eine Umgestaltung der Liturgie im Ausmaß gedacht haben, wie es im Novus Ordo Missae zur Tatsache wurde. Papst Johannes XXIII., der das Konzil einberief, hat mit dem Abschluß der iturgischen Erneuerung einen Schlußakkord gesetzt.
Nicht von ungefähr war auch das erste Dokument des Konzils eine Liturgiekonstitution. Damit wollte wohl der selige Papst Johannes XIII. seiner soeben abgeschlossenen Liturgiereform das Siegel des Konzils aufprägen.
Es ist nicht einzusehen, warum mehrere nebeneinander gleichberechtigt stehende Liturgien – und dafür tritt der Schreiber dieser Zeilen ein – nicht der Schönheit und der liturgischen Vielfalt unserer Kirche dienen, sondern eine Spaltung im gläubigen Volk hervorrufen könnten.

Es sollte sowohl in den Priesterseminaren als auch in der Pfarreiseelsorge der erneuerte Ritus des seligen Papstes Johannes XXIII. gleichermaßen und parallel zum Neuen Ordo Missae gelernt und zelebriert werden.
Dem gläubigen Volk aber müßte in echtem katholischem Glauben der Sinn der Riten erschlossen werden.
Ein Ungehorsam gegenüber der Kirche kann bei gleichzeitiger Zelebration beider Meßriten nicht vorliegen, da der erneuerte lateinische Meßritus Papst Johannes XXIII. nie abgeschafft, zurückgezogen, außer Kraft gesetzt oder verboten wurde.
Wer dies behauptet, widersetzt sich in eklatanter Weise dem liturgischen Willen des seliggesprochenen Papstes. Einen Ungehorsam sehen wir eher darin, wenn beide Riten untereinander vermischt werden bzw. Elemente des einen Ritus in den anderen übernommen werden. Auf das Verbot eines solchen Vorgehens muss nicht extra hingewiesen werden.

Die Kirche kann daher Papst Benedikt XVI. nicht genügend danken, dieses Problem mit SUMMORUM PONTIFICUUM  aus der Welt geschafft zu haben.

Mehr und mehr setzt sich die Erkenntnis durch, daß es sich hier um zwei schöne, von der Kirche approbierte Meßriten handelt. Das schließt ein Gegeneinander beider Riten vernünftigerweise aus und sollte ein Plädoyer für ein friedliches Miteinander sein.
Dr. theol. Adolf Fugel

Übersetzungen im "Deutschen Messbuch". (1) Der "Römische Kanon"


          Wandlungsworte im Wandel

  1. Teil: „Deutsches Messbuch“ oder „Römisches Messbuch in deutscher Sprache“?
In einem ersten Schritt, unter dem Titel „Wandlungsworte im Wandel“, wurde der Versuch unternommen, das seit 1974 approbierte Deutsche Messbuch mit dem Missale Romanum des sel. Papstes Johannes XXIII. zu vergleichen. Ich ging davon aus, dass beide Messbücher im Ganzen wie auch in den Einzelteilen Gültigkeit besitzen. Ferner wurde am Schluss für zwei gleichberechtigt nebeneinander stehende römisch-katholische Mess-Riten plädiert, was ein „Verbot“ des einen und eine „Ungültigkeit“ des anderen von vornherein ausschliesst.
Es sei noch der Hinweis vorausgeschickt, dass jüngere Priester mit wenigen Ausnahmen noch nie nach der Editio typica des Neuen Messordo in lateinischer Sprache die hl. Messe zelebriert haben und somit kaum zu einem tieferen Vergleich angeregt wurden.

Konkreten Anlass zu den folgenden Überlegungen gab die in Bearbeitung befindliche deutsche Übersetzung der Editio typica Missalis Romani 2000. Wenn man das Latein in der katholischen Kirche – leider - nicht mehr richtig beherrscht, soll hier trotzdem ein Ausrufezeichen dahingehend gesetzt werden, nicht erneut alles völlig unbesehen unbesehen zu übernehmen!

Neuschöpfung oder Übersetzung?

Dass Worte verschieden interpretiert werden können, ist nichts Neues! Bei einer wortgetreuen Übersetzung der lateinischen Originalausgabe („Editio typica“) hingegen dürfte der Rahmen der möglichen Interpretationen einerseits sehr eingeschränkt sein, andererseits würde der „Originalton“ des Messbuchs – gültig für die ganze katholische Kirche – auf die eine, heilige, katholische und apostolische Kirche weltweit ausstrahlen. Nicht „neue biblisch-wissenschaftliche Erkenntnisse“ (die jederzeit durch neue Forschungen überholt werden kann) betrachten wir als massgeblich, in die heilige Liturgie aufgenommenen zu werden, sondern einzig und allein das, was übersetzt werden musste, und das ist die lateinische „Editio typica“! Ein Abweichen davon hat sicher nicht viel mit „Gültigkeit“ zu tun, sondern eher mit den aus dem Abweichen folgenden Interpretationen.

In seiner Erklärung zur Instruktion „Redemptionis sacramentum“ sagt Bischof Gerhard Ludwig Müller, Regensburg, in diesem Zusammenhang treffend: Betrachtet man hingegen die nun mehr als 40 Jahre andauernde Rezeptionsgeschichte, so bietet sich dem Betrachter ein eher diffuses Bild unterschiedlicher liturgietheoretischer Ansätze, die scheinbar den wesentlichen Kern der Liturgie verschüttet haben. Hierbei spielen persönliche pastorale Anschauungen eine Rolle, die sich dem Text der Konstitution mit den entsprechenden subjektiven Vorgaben nähern und ihn gleichsam als Legitimationssteinbruch verwenden. Dem grundsätzlichen Anliegen der Konstitution wird dies nicht gerecht. Besonders verhängnisvoll sind die Folgeerscheinungen: Liturgie wird durch den Verzicht auf übergeordnete normgebende Instanzen zum Spielball persönlicher Vorlieben der für die Liturgie Verantwortlichen und zugleich deren Phantasie unterworfen. Die vorliegende Instruktion der Gottesdienstkongregation versteht sich hingegen als eine Rückführung der Liturgie und ihres äußeren Vollzugs auf die Übereinstimmung mit ihrem sakramentalen Wesen“. (kath.net, 22.11.2005)

Um diesem Bischofswort gerecht zu werden, beschränken wir uns heute auf die Editiop typica des „Missale Romanum“, und hier speziell auf die erste Ausgabe des neuen  „Ordo Missae“ nach dem II. Vatikanum, herausgegeben von der Typis Polyglottis Vaticanis, promulgiert durch die Apostolische Konstitution  von Papst Paul VI. „Missale Romanum“ vom 3. April 1969 und dem Dekret der Ritenkongregation vom 6. April 1969 „Ordine Missae“.  Die Angabe: „Ordo Missae (OM)“ bezieht sich im Folgenden auf dieses Werk. Das Missale Romanum des sel. Papstes Johannes XXIII. ziehen wir heute in unsere Überlegungen nicht mit ein.
Obwohl es auch an anderen Stellen der deutschen Übersetzung eine Anzahl von Abweichungen gibt, benützen wir für den hier angestellten Text-Vergleich beispielhaft nur einige Stellen des ersten Hochgebetes des OM und des Deutschen Messbuchs.

Einige Beispiele

Diese „verhängnisvollen Folgeerscheinungen“, von denen der Bischof spricht, sind unserer Meinung nach die Frucht jener Saat, die sich von allem Anfang an Abweichungen vom Originaltext der Editio typica erlaubte und somit weiteren „Neuerungen und Interpretationen“ Tür und Tor öffnete. Dabei geht es sicher nicht nur um die Worte „Alle“  oder „Viele“ bei der hl. Wandlung, sondern auch um andere Übersetzungsstellen im aktuellen „Deutschen Messbuch“.  Zur Klarstellung noch einmal: Es geht nicht um die Gültigkeit -  sondern um das, was übersetzt hätte werden sollen!


Im OMRDO MISSAE                                                Im „Deutsches Messbuch“ so übersetzt:

a) „Te igitur“





… Dominum nostrum, supplices rogamus ac petimus, ut accepta habeas et benedicas +haec dona, haec munera, haec sancta sacrificia illibata,

Nimm diese heiligen, makellosen Opfergaben an und segne sie.

 
Die verkürzte Wiedergabe ist offensichtlich

  
b)    „Commemoratio pro vivis“








… pro se suisque omnibus; pro spe salutis et incolumitatis suae: tibique reddunt vota sua aeterno Deo, vivo et vero.




… für sich und für alle, die ihnen verbunden sind, für ihre Erlösung und für ihre Hoffnung auf das unverlierbare Heil. Vor dich, den ewigen, lebendigen und wahren Gott, bringen sie ihre Gebete und Gaben.

 

Würde es in der Übersetzung heissen: „Für ihre unverlierbare Hoffnung“ auf das ewige Heil, könnte man den Text „durchgehen“ lassen. Doch schon die Hoffnung ist verlierbar! Gäbe es ansonsten Atheisten? Gäbe es Menschen, die zwar gerne an eine Seelenwanderung, an eine Reinkarnation glauben, denn an das eine ewige Heil? Die Aussage einer „Hoffnung auf das unverlierbare Heil“ widerspricht eindeutig katholischer Lehre! Von dieser Sinngebung her könnte man auch die Einführung der Wandlungsworte „für Alle“ zu interpretieren beginnen, wobei „für alle“ eher dem Kalvinisch-reformierten Grundsatz der Prädestination denn jenem der Erlösung entspricht. Allerdings heisst es im Latein : „PRO MULTIS“
Gehen wir erst von einer Theorie des „unverlierbaren Heils“ aus, müssten wir die ganze Lehre der Kirche über Sünde, Sühneopfer Jesu, Nachlass der Sünden in der hl. Beichte, ja sogar die Hölle und das Jenseits vergessen! Das Heil ist eben nicht „unverlierbar“! Hingegen die Hoffnung auf das ewige Heil sollte uns nicht abhanden kommen!

Die Universalität der für uns dargebrachten stellvertretenden Genugtuung Christi in Verkündigung und im Kreuzesopfer ist nur auf die objektive Erlösung zu beziehen. Demnach hat Christus für alle Menschen, ohne Ausnahme, hinreichend Sühne geleistet. Die subjektive Aneignung der Erlösungsfrüchte – und darin besteht unser persönlicher Anteil an der vollkommenen Erlösung durch Christus – ist jedoch von der Erfüllung bestimmter Bedingungen abhängig, so: Vom Glauben (Mk 16,16): „Wer glaubt und sich taufen lässt, wird gerettet werden; wer aber nicht glaubt, wird verdammt werden“; von der Beobachtung der Gebote Gottes (Hebr 5,9): „Und so vollendet, ward er allen, die ihm gehorchen, Urheber ewiger Erlösung“.

Das Konzil von Trient sagt über die einzig mögliche Rechtfertigung für das ewige Heil folgendes aus: „Die heiligmachende Gnade macht den Gerechten [„Gerecht“: in Verbindung mit der Sündenfreiheit nach der hl. Beichte]  zu einem Kind Gottes und verleiht ihm ein Anrecht auf das Erbe des Himmels. (Dogma de fide).
Von einem „unverlierbaren Heil“ gerade bei der unblutigen Erneuerung des Kreuzesopfers Christi zu sprechen, scheint immerhin mehr als gewagt!











c)     „Quam oblationem“


















    Quam oblationem tu, Deus, in omnibus, quaesumus, benedictam, adscriptam, ratam, rationabilem, acceptabilemque facere digneris: ut nobis Corpus er Sanquis fiat dilectissimi Filii tui, Domini nostri Jesu ChrisNOM:                         

 Schenke, o Gott, diesen Gaben Segen in Fülle und nimm sie zu eigen an. Mache sie uns zum wahren Opfer im Geiste, das dir wohlgefällt: zum Leib und Blut deines geliebten Sohnes, unseres Herrn Jesus  Christus.                                                                  

                                                                                                                                              







Bei der Übertragung ins Deutsche ist hier ein Element hinzugekommen, das es so im Originaltext des OM nicht gibt: Das „wahre Opfer“, das dem Herrn wohlgefällt, wird hier zu einem „Opfer im Geiste“. Dass es sich hier nicht um den Heiligen Geist, die Dritte Göttliche Person, handelt, sonst müsste es der Klarheit wegen nicht „im Geiste“, sondern „im Heiligen Geiste“ heissen, lässt die Frage offen, in „welchem Geiste“ das „wahre Opfer“ dargebracht werden soll, damit es „für uns“ („ut nobis fiat“ – genau diese Worte aber fehlen!) zum Leib und Blut Jesu Christi werde?
„Mache sie uns“, bezieht sich auf die Gaben, die Gott aufgeopfert werden, während im Originaltext das „für uns“ auf den Leib und das Blut Christi hinweisen. Dasselbe? Bei oberflächlichem Hinsehen ja! Aber nur so!  Die verkürzte Aussage, dass „es zum Leib und Blut“ werde unter Weglassung des im Lateinischen Text vorhandenen „für uns“ wird in diesem Zusammenhang dem Sinn der realen Erneuerung des Opfertodes Christi in der Feier des hl. Messopfers nicht vollumfänglich gerecht. Als gesicherte Lehrmeinung gilt, dass der Sinn für das „Leib-und-Blut-Werden“ im hl. Messopfer in der Vereinigung mit Christus besteht, eben: „für uns“, wobei wir lediglich die Gaben darbringen. Die Hauptfrucht der Gesaltenwandlung liegt demnach in der zum Seelenheil notwendigen Empfang der hl. Eucharistie, ist sie doch die innigste Vereinigung des Empfängers mit Christus: „Für die Erwachsenen ist der Empfang der Eucharistie mit der Notwendigkeit des Gebotes (necessitate praecepti) zum Heile notwendig!“ (sent. serta / sichere Lehrmeinung der Kirche!)
Christus selbst hat diese innige Gemeinschaft mit ihm gewollt, die zum Vorbild die Einheit des Sohnes mit dem Vater hat: „Wer mein Fleisch isst und mein Blut trinkt, der bleibt in mir und ich bleibe in ihm“ (Joh 6,56).
So „unwesentlich“ scheint mir diese Weglassung dann doch auch nicht!


d) „Qui, pridie“







… et elevatis oculis in coelum, ad te Deum Patrem suum omnipotentem, tibi gratias agens benedixit, fregit, deditque discipulis suis, dicens: …




… erhob die Augen zum Himmel, zu dir, seinem Vater, dem allmächtigen Gott, sagte dir Lob und Dank, brach das Brot, reichte es seinen Jüngern und sprach: …

 





Im Originaltext des OM heisst es: „Dir danksagend segnete er es…“. In der deutschen Übersetzung sind hier eher zwei von einander getrennte Momente auszumachen: Die „Lob- und Danksagung“ und das anschliessende Brotbrechen. Im lateinischen Original zählen die Wörter „segnen, brechen und austeilen“ zur Danksagung. Die Sinnentstellung dieses Textes besteht nun genau in dieser Trennung beider Tätigkeiten Jesu, der, nach dem OM, „gratias agens benedixit, fregit et dedit“ – Gott dankend segnete, brach und gab... Nicht nur, dass die „Segnung“ keine Erwähnung im deutschen Text findet, vielmehr ist der Grund, wofür Jesus Gott dankte, nicht mehr ersichtlich. Warum hat Jesus „seine  Augen zu seinem Vater, dem allmächtigen Gott,“ erhoben? Das erhellt aus seinen eigenen Worten vor diesem heiligen Geschehen: „Gar sehnlich habe ich danach verlangt, dieses Opfermahl mit euch zu essen, bevor ich leide!“ (Lk 22,15). „Als er hinausgegangen war, sagte Jesus: Jetzt ist der Menschensohn verherrlicht, und Gott ist in ihm verherrlicht. Wenn Gott in ihm verherrlicht ist, so wird Gott auch ihn in sich verherrlichen“ (Joh 13,31f).
Natürlich ist der deutsche Text biblisch korrekt. Bei Lk heisst es (22,19): „Alsdann nahm er Brot, dankte, brach es, gab es ihnen…“.  

Darum zum wiederholten Male die Frage nach dem, was übersetzt hätte werden sollte?  Es wären noch viele ähnlich gravierende Übersetzungen des „Deutschen Messbuchs“ aufzuzeigen. Bei allen aber geht es nicht in erster Linie um eine „Textinterpretation“, sondern vielmehr um eine Glaubensinterpretation!

Sicherlich kamen hier keine weltbewegenden – gar „Ungültigkeit“ mit sich ziehende Befunde zur Sprache.
Aber: Übersetzung oder Neuschöpfung im „Deutschen Missale“ – das ist die hier aufgeworfene Frage!
Oder sind es doch „Kleinigkeiten“, um mit den Worten von Bischof G.L. Müller zu enden, von „unterschiedlichen liturgietheoretischen Ansätzen, die scheinbar den wesentlichen Kern der Liturgie verschüttet haben?“.

Nun steht eine neue Übersetzung der liturgischen Bücher bevor. Die genauen Angaben, nach welchen diese Übersetzung zu erarbeiten ist, kann nachgelesen werden in der durch Papst Johannes Paul II. approbierten „Instruktion“  der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung über den „Gebrauch der Volkssprachen bei der Herausgabe der Bücher der römischen Liturgie“ („Instructio quinta“ , Fünfte Instruktion „zur ordnungsgemäßen Ausführung der Konstitution des Zweiten Vatikanischen Konzils über die heilige Liturgie". Rom 2001).

Dr. theol. Adolf Fugel