Zitate aus unseren Büchern...

"Wenn wir die Neuevangelisierung ernst nehmen, müssen wir den Sakramenten der Beichte und der Eucharistie wieder ihren gottgewollten Platz im christlichen Leben zurückgeben"
(Hw. Dr. Adolf Fugel, in: Glaubenskurs Beichte und Eucharistie, BENEDETTO VERLAG)

Samstag, 7. Juli 2012

Kommunionempfang für geschiedene Wiederverheiratete? Eine Begriffsklärung


Gleich vorneweg: Zur Kommunion geht man - man wird nicht "zugelassen". Und die hl. Kommunion empfängt man, den sie  muss von der Kirche gespendet werden!
NIEMALS war die hl. Kommunion  für diesen Personenkreis  verboten, folglich kann man auch nicht über eine "erneute Zulassung" weder reden noch nachdenken!
***
Man gewinnt langsam den Eindruck, dass die Medien immer Dasselbe kopflos und sinnlos dahertrommeln.
Es geht schlicht und ergreifend NICHT um eine Verweigerung der hl. Kommunion seitens der Kirche, ja, es geht ÜBERHAUPT NICHT UM DIE KOMMUNION bei diesem Thema, vielmehr müsste es heissen: Es muss zur Kenntnis genommen werden, dass geschiedene Wiederverheiratete NICHT ZUR HL. BEICHTE (!!!) aus Gründen des Dauerzustands der schweren Sünde gehen können (Ehebruch). Dass man ohne Beichte NICHT ZUR KOMMUNION gehen kann, sollte für einen Katholiken mehr als bekannt sein!
Damit ist auch ausgesagt, dass jeder, der nicht zur hl. Beichte gehen kann, sich selbst vom Kommunionempfang ausschliesst. Wie kommen dann  einige drauf, diese Menschen quasi gegen ihren Willen zur Kommunion  "zuzulassen"? Natürlich kann man einwenden, sie selbst würden es ja fordern, denn eine Nichtzulassung wäre eine Ausgrenzung.  An diesem Punkt angekommen hat die Kirche die Pflicht, klare Begriffe zu benützen!
Die Kirche hat weder zu dieser oder jener Ehe verpflichtet und Lösen ("Scheiden") kann die gültige Ehe nur der Tod.
Wer also zur Kommunion gehen will,  muss die entsprechende Disposition mitbringen -  das bezieht sich eindeutig nicht nur auf diesen Personenkreis (also  eben KEINE AUSGRENZUNG!), sondern auf alle jene, welche die hl. Kommunion empfangen wollen. Beim  Jugendtag in Köln hat der Papst vor der hl. Kommunion darauf hingewiesen, dass nur jene zur hl. Kommunion gehen sollen,  welche die richtige Disposition  dazu haben.. Warum sollte dies für die Jugendlichen, nicht aber für die  geschiedenen Wiederverheirateten gelten?
Es geht eben nicht  um eine "Zulassung zu irgendeinem  protestantischen Abendmahl", wo es vorher keine Beichte braucht. Es geht hier um den Empfang des Leibes und Blutes Jesu Christi.  Und da gilt noch immer was Paulus ganz klar sagt:

 "Ist der Kelch des Segens, über den wir den Segen sprechen, nicht Teilhabe am Blut Christi? Ist das Brot, das wir brechen, nicht Teilhabe am Leib Christi? (1 Kor, §10,16)
Denn ich habe vom Herrn empfangen, was ich euch dann überliefert habe: Jesus, der Herr, nahm in der Nacht, in der er ausgeliefert wurde, Brot, sprach das Dankgebet, brach das Brot und sagte: Das ist mein Leib für euch. Tut dies zu meinem Gedächtnis! Ebenso nahm er nach dem Mahl den Kelch und sprach: Dieser Kelch ist der Neue Bund in meinem Blut. Tut dies, sooft ihr daraus trinkt, zu meinem Gedächtnis! Denn sooft ihr von diesem Brot esst und aus dem Kelch trinkt, verkündet ihr den Tod des Herrn, bis er kommt.  Wer also unwürdig von dem Brot isst und aus dem Kelch des Herrn trinkt, macht sich schuldig am Leib und am Blut des Herrn.  Jeder soll sich selbst prüfen; erst dann soll er von dem Brot essen und aus dem Kelch trinken.  Denn wer davon isst und trinkt, ohne zu bedenken, dass es der Leib des Herrn ist, der zieht sich das Gericht zu, indem er isst und trinkt. (1 Kor 11,23-29)."
So gesehen ist das Geplänkel um die "Zulassung" oder "Verweigerung"  bzw. „Ausgrenzung durch die Kirche“ hochgradig unkatholisch, katholischerseits unehrlich, ignorant, pauschal und populistisch.
Klare Begriffe werden niemad verwirren. Solange wir aber betonen, dass "man darüber nachdenken kann", führen  wir in  die Irre, als wäre  es irgendwann dann anhand eines  "Erlasses" möglich. (af)

1 Kommentar:

  1. "Ich war schon jahrelang nicht mehr beichten!" sagt die Kommunionhelferin ...
    Inzwischen sind es schon wieder drei Jahre mehr, dass sie nicht beichten war ...

    AntwortenLöschen